Einstufiges Verfahren
Das einstufige Verfahren ist ab einem Warenwert von 1.000 Euro anzuwenden.
Es kann von zugelassenen Exporteuren mit Bewilligung durch das Hauptzollamt genutzt werden. Die elektronische Ausfuhranmeldung muss bei dem Grenzzollamt eingereicht werden, das in der Ausfuhranmeldung eingetragen wurde.
Der Zoll bestätigt die Ausfuhr und teilt dem Versender eine MRN-Nummer (Movement Reverence Number) mit.
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TCA: Über 100.000 erfolgreiche Transporte durchgeführt
Wir blicken aktuell auf über 100.000 erfolgreich durchgeführte Transporte zurück. Und schauen täglich neuen Projekten entgegen, für die wir den einfachsten und effizientesten Weg finden werden.